Glossar · Recht und Compliance
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt, unter welchen Bedingungen ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet. Er ist verpflichtend, sobald externe Anbieter eingebunden werden — etwa für Hosting, Newsletter, Chat oder Analysewerkzeuge.
01 — Einordnung
Auftragsverarbeitungsvertrag im Detail
Inhaltlich legt er fest, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten, ob Unterauftragnehmer eingesetzt werden und was bei Vertragsende mit den Daten geschieht.
Seriöse Anbieter stellen einen solchen Vertrag von sich aus bereit, meist zum Abschluss im Kundenkonto. Wenn ein Anbieter keinen anbietet, ist das ein deutliches Warnsignal.
02 — Praxis
Was das für kleine Betriebe bedeutet
Der Vertrag allein genügt nicht. Dazu gehören Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Löschkonzept, die Information der Betroffenen und die Prüfung, ob Daten in Drittländer übermittelt werden. In der Praxis lohnt es sich, einmal eine schlichte Liste aller eingesetzten Dienste anzulegen — Hosting, Formularversand, Newsletter, Terminbuchung, Chat, Analyse, Buchhaltung — und dahinter zu vermerken, ob ein Vertrag vorliegt und wo verarbeitet wird. Diese Liste ist zugleich die Grundlage für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und veraltet deutlich langsamer, als die meisten erwarten.
03 — Fragen
Häufige Fragen
Für welche Dienste brauchen wir das?
Für jeden, der in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet — auch für scheinbar harmlose wie Terminbuchung oder Formularversand.
Wer unterschreibt?
Das verantwortliche Unternehmen, also der Auftraggeber. In der Praxis genügt meist die elektronische Annahme im Konto des Anbieters.
04 — Weiter
Passende Begriffe und Leistungen
Dazu passende Leistungen
Nächster Schritt
Erste Einschätzung, ohne Verpflichtung.
Beschreibt kurz, worum es geht. Ihr bekommt eine ehrliche Antwort dazu, was realistisch ist und was es ungefähr kostet.