Ratgeber

Onlineshop: Vertrag, Eigentum und Ausstieg

Wem gehören am Ende Daten, Zugänge und Ergebnisse? Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Anbieter aus als jede Referenzliste — und gehört vor die Unterschrift, nicht danach.

Angebot nach Anfrage6 bis 12 WochenStand 2026
Kurz gesagt

Vor der Beauftragung von Onlineshop gehört schriftlich geklärt: Daten und Zugänge gehören dem Auftraggeber, in welchem Format und welcher Frist sie bei Beendigung herausgegeben werden, was eine spätere Änderung kostet, und dass Dokumentation eine Angebotsposition ist und keine mündliche Zusage.

01 — Vertrag

Was schriftlich geklärt gehört

  • Eigentum an Daten und Zugängen. Sie gehören dem Auftraggeber. Wenn ein Anbieter das nicht klar bestätigt, ist das die wichtigste Information des Gesprächs.
  • Herausgabe bei Beendigung. In welchem Format, in welcher Frist, zu welchen Kosten.
  • Keine Mindestlaufzeit ohne Gegenleistung. Bindung ist vertretbar, wenn dafür etwas geliefert wird — sonst nicht.
  • Was eine spätere Änderung kostet. Nicht der Projektpreis entscheidet über die Gesamtkosten, sondern der Stundensatz für das dritte Jahr.
  • Dokumentation als Liefergegenstand. Nicht als Zusage, sondern als Position im Angebot.

02 — Fragen

Fragen, die ihr stellen solltet

  • Was passiert, wenn das Projekt teurer wird als geschätzt — wer trägt das?
  • Wem gehören Daten, Zugänge und, falls entwickelt wird, der Quellcode?
  • Was kostet der Betrieb im zweiten und dritten Jahr?
  • Wie sieht die Dokumentation aus, die wir am Ende bekommen?
  • Woran würden Sie messen, ob das Projekt erfolgreich war?
  • Gibt es einen Fall, in dem Sie uns davon abraten würden?

03 — Warnsignale

Wann man skeptisch werden sollte

  • Garantierte Ergebnisse. Wer Platz eins bei Google oder eine bestimmte Umsatzsteigerung zusagt, verkauft etwas, das er nicht liefern kann.
  • Kein Nein. Ein Anbieter, der jedes Vorhaben für eine gute Idee hält, hat entweder nicht zugehört oder verkauft nur.
  • Zeitdruck. Befristete Rabatte auf Projektpreise sind ein Vertriebsinstrument, kein Angebot.
  • Unklare Eigentumsverhältnisse. Wer nicht klar sagt, wem Daten und Zugänge gehören, meint es nicht gut.
  • Kein Ansprechpartner mit Fachkenntnis. Wenn im Erstgespräch nur Vertrieb sitzt, entstehen die Missverständnisse dort.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Wie läuft die Umsatzsteuer im EU-Versand?

Über die Lieferschwelle hinaus wird im Bestimmungsland versteuert, üblicherweise über das One-Stop-Shop-Verfahren. Der Shop muss die Steuersätze je Land korrekt berechnen — das wird beim Aufsetzen eingerichtet und ist kein Detail, das man nachträglich flickt.

Wie viele Artikel sind noch handhabbar ohne teure Zusatzsysteme?

Bis zu einigen hundert Artikeln reicht die Standardausstattung der gängigen Plattformen völlig aus. Erst bei mehreren tausend Artikeln mit komplexen Varianten lohnt der Blick auf spezialisierte Warenwirtschaft.

Shopify, WooCommerce oder etwas anderes?

Shopify, wenn ihr schnell starten wollt und mit den laufenden Gebühren leben könnt. WooCommerce, wenn ihr ohnehin WordPress betreibt und jemanden habt, der Updates macht. Bei komplexer Warenwirtschaft lohnt sich der Blick auf spezialisierte Systeme. Es gibt keine Antwort, die für alle stimmt.

Können wir international verkaufen?

Ja, das ist eine Frage der Einrichtung, nicht der Plattform: Sprachen, Währungen, Versandzonen und Steuersätze je Zielland müssen sauber konfiguriert werden — das planen wir von Anfang an mit ein, wenn es gewünscht ist.

Was kostet der laufende Betrieb?

Plattformgebühren, Zahlungsanbieter, Hosting und Wartung fallen dauerhaft an, noch bevor die erste Bestellung eingeht. Wie hoch das im Einzelfall ist, hängt von der gewählten Plattform und dem Sortiment ab — das rechnen wir im Angebot transparent vor, damit es keine Überraschung gibt.

Muss unser Shop barrierefrei sein?

Ja, sehr wahrscheinlich. Onlineshops im Verbrauchergeschäft stehen ausdrücklich in der Liste des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes, das seit 28. Juni 2025 gilt. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift bei Dienstleistungen, nicht beim Produktvertrieb. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro geahndet werden.

Können wir vom bestehenden Shop migrieren?

Ja, mit Übernahme von Artikeln, Kunden und Bestellhistorie. Wichtig sind die Weiterleitungen der alten Produktadressen — ohne sie verliert man die Sichtbarkeit der bisherigen Seiten.

Nächster Schritt

Reden wir kurz darüber, ob sich das bei euch rechnet.

Ein Gespräch von zwanzig Minuten reicht meistens, um zu klären, ob ein Projekt Sinn hat. Wenn nicht, sagen wir das — das ist billiger für beide Seiten als ein Angebot, das niemand braucht.