Ratgeber

Wie lange dauert ein Onlineshop? Realistischer Zeitplan

Ein Projekt zum Thema Onlineshop ist kein Wochenendvorhaben, aber auch kein Halbjahresprojekt. Was in welcher Reihenfolge passiert, woran es typischerweise hängt und wie sich die Laufzeit verkürzen lässt.

Angebot nach Anfrage6 bis 12 WochenStand 2026
Kurz gesagt

Onlineshop dauert in der Praxis 6 bis 12 Wochen. Der größte Zeitfaktor ist dabei fast nie die Umsetzung selbst, sondern wie schnell Inhalte, Zugänge und Entscheidungen von eurer Seite kommen.

01 — Zeitrahmen

Wie lange es dauert

Typische Laufzeit
6 bis 12 Wochen
Preis
Individuell nach Aufwand

Die Laufzeit beginnt nach Freigabe des Angebots. Vorlaufzeit für Erstgespräch und Angebot: üblicherweise ein bis zwei Wochen. Einen Fixpreis nennen wir nach diesem Erstgespräch.

02 — Ablauf

Die Schritte im Detail

  1. Sortiment und Abläufe

    Wie viele Artikel, welche Varianten, wie läuft Versand und Retoure heute.

  2. Plattform wählen

    Nach Sortimentsgröße, Anbindungsbedarf und wer den Shop später pflegt.

  3. Aufbau

    Shop, Zahlungen, Versand, Anbindung, Rechtstexte.

  4. Testbestellungen

    Wir bestellen durch — inklusive Retoure, Storno und Zahlungsausfall.

03 — Engpässe

Woran es typischerweise hängt

  • Inhalte und Zulieferungen. Der mit Abstand häufigste Verzögerungsgrund. Texte, Bilder, Preislisten, Zugänge — was fehlt, blockiert.
  • Entscheidungen. Wenn unklar ist, wer freigibt, wartet das Projekt. Eine benannte Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis verkürzt die Laufzeit spürbar.
  • Zugänge zu Drittsystemen. Zugriff auf Warenwirtschaft, Telefonanlage oder CRM zu bekommen, dauert regelmäßig länger als die Anbindung selbst.
  • Abstimmungsrunden ohne Ende. Zwei Korrekturrunden sind normal, fünf sind ein Zeichen dafür, dass das Ziel am Anfang nicht klar war.

04 — Umfang

Was dazugehört

  • Aufsetzen auf einer Plattform, die zu eurer Größe passt, statt zur größten
  • Zahlungsarten, die im deutschsprachigen Raum tatsächlich genutzt werden
  • Versand- und Steuerlogik inklusive Lieferschwellen im EU-Versand
  • Anbindung an Warenwirtschaft oder Buchhaltung
  • Rechtstexte, Widerrufsbelehrung und Button-Lösung korrekt umgesetzt
  • Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA — für Shops im Verbrauchergeschäft Pflicht

05 — Fragen

Häufige Fragen

Was kostet der laufende Betrieb?

Plattformgebühren, Zahlungsanbieter, Hosting und Wartung fallen dauerhaft an, noch bevor die erste Bestellung eingeht. Wie hoch das im Einzelfall ist, hängt von der gewählten Plattform und dem Sortiment ab — das rechnen wir im Angebot transparent vor, damit es keine Überraschung gibt.

Können wir vom bestehenden Shop migrieren?

Ja, mit Übernahme von Artikeln, Kunden und Bestellhistorie. Wichtig sind die Weiterleitungen der alten Produktadressen — ohne sie verliert man die Sichtbarkeit der bisherigen Seiten.

Können wir international verkaufen?

Ja, das ist eine Frage der Einrichtung, nicht der Plattform: Sprachen, Währungen, Versandzonen und Steuersätze je Zielland müssen sauber konfiguriert werden — das planen wir von Anfang an mit ein, wenn es gewünscht ist.

Was ist mit Retouren?

Die Widerrufsbelehrung und der technische Ablauf für Rücksendungen gehören zur rechtssicheren Grundausstattung. Wie ihr Retouren praktisch abwickelt, bleibt eure Entscheidung — wir bilden ab, was ihr festlegt.

Wie viele Artikel sind noch handhabbar ohne teure Zusatzsysteme?

Bis zu einigen hundert Artikeln reicht die Standardausstattung der gängigen Plattformen völlig aus. Erst bei mehreren tausend Artikeln mit komplexen Varianten lohnt der Blick auf spezialisierte Warenwirtschaft.

Shopify, WooCommerce oder etwas anderes?

Shopify, wenn ihr schnell starten wollt und mit den laufenden Gebühren leben könnt. WooCommerce, wenn ihr ohnehin WordPress betreibt und jemanden habt, der Updates macht. Bei komplexer Warenwirtschaft lohnt sich der Blick auf spezialisierte Systeme. Es gibt keine Antwort, die für alle stimmt.

Muss unser Shop barrierefrei sein?

Ja, sehr wahrscheinlich. Onlineshops im Verbrauchergeschäft stehen ausdrücklich in der Liste des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes, das seit 28. Juni 2025 gilt. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift bei Dienstleistungen, nicht beim Produktvertrieb. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro geahndet werden.

Nächster Schritt

Schickt uns ein paar Sätze zu eurem Vorhaben.

Wir lesen jede Anfrage selbst und melden uns persönlich zurück. Kein Vertriebsteam, kein Rückrufformular in die Leere.