Ratgeber

Onlineshop und Datenschutz: was die DSGVO verlangt

Sobald bei Onlineshop personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten klare Pflichten. Welche das konkret sind, was in der Praxis fast immer fehlt und was tatsächlich reicht.

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Kurz gesagt

Sobald bei Onlineshop personenbezogene Daten verarbeitet werden, braucht es Rechtsgrundlage, Zweckbindung, definierte Löschfristen, Information der Betroffenen und einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem beteiligten Dienstleister. In der Praxis fehlen fast immer dieselben drei Punkte: die Löschfrist, der Hinweis an der Erhebungsstelle und die Klärung, ob der Anbieter die Daten für eigenes Training nutzt.

01 — Datenschutz

Was die DSGVO verlangt

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und das passiert schneller als gedacht, etwa sobald jemand einen Namen oder eine Telefonnummer eingibt — gelten die üblichen Pflichten: Rechtsgrundlage benennen, Zweck festlegen, Datensparsamkeit einhalten, Löschfristen definieren, Betroffene informieren.

Praktisch heißt das für Onlineshop: ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem beteiligten Dienstleister, die Prüfung, wo verarbeitet wird, eine dokumentierte Löschfrist und eine verständliche Passage in der Datenschutzerklärung. Drei Dinge fehlen in der Praxis fast immer: die definierte Löschfrist, der Hinweis an der Stelle, an der die Daten erhoben werden, und die Klärung, ob der Anbieter die Daten für eigenes Training nutzt.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nur bei voraussichtlich hohem Risiko nötig — bei den meisten Vorhaben dieser Art nicht. Die Prüfung selbst sollte trotzdem dokumentiert werden, damit im Anlassfall nachvollziehbar ist, warum sie entfallen ist.

02 — Vertrag

Was schriftlich geklärt gehört

  • Eigentum an Daten und Zugängen. Sie gehören dem Auftraggeber. Wenn ein Anbieter das nicht klar bestätigt, ist das die wichtigste Information des Gesprächs.
  • Herausgabe bei Beendigung. In welchem Format, in welcher Frist, zu welchen Kosten.
  • Keine Mindestlaufzeit ohne Gegenleistung. Bindung ist vertretbar, wenn dafür etwas geliefert wird — sonst nicht.
  • Was eine spätere Änderung kostet. Nicht der Projektpreis entscheidet über die Gesamtkosten, sondern der Stundensatz für das dritte Jahr.
  • Dokumentation als Liefergegenstand. Nicht als Zusage, sondern als Position im Angebot.

03 — Risiken

Was schiefgehen kann

  • Das System antwortet falsch. Begrenzbar, indem es ausschließlich aus geprüften Inhalten arbeitet und bei Unsicherheit weiterleitet statt zu raten. Das ist eine Konfigurationsentscheidung, keine Eigenschaft der Technik.
  • Der Aufwand wird unterschätzt. Häufigster Grund: unklare Ausgangslage. Eine ehrliche Bestandsaufnahme vor dem Angebot verhindert das zuverlässiger als jeder Puffer.
  • Niemand pflegt es. Das größte Risiko überhaupt — und das am leichtesten vermeidbare.
  • Datenschutzlücken. Entstehen fast immer durch fehlende Löschfristen und unklare Zuständigkeit, selten durch die Technik selbst.
  • Abhängigkeit vom Anbieter. Vermeidbar, wenn Zugänge, Daten und Dokumentation vertraglich beim Auftraggeber liegen.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Können wir international verkaufen?

Ja, das ist eine Frage der Einrichtung, nicht der Plattform: Sprachen, Währungen, Versandzonen und Steuersätze je Zielland müssen sauber konfiguriert werden — das planen wir von Anfang an mit ein, wenn es gewünscht ist.

Shopify, WooCommerce oder etwas anderes?

Shopify, wenn ihr schnell starten wollt und mit den laufenden Gebühren leben könnt. WooCommerce, wenn ihr ohnehin WordPress betreibt und jemanden habt, der Updates macht. Bei komplexer Warenwirtschaft lohnt sich der Blick auf spezialisierte Systeme. Es gibt keine Antwort, die für alle stimmt.

Was kostet der laufende Betrieb?

Plattformgebühren, Zahlungsanbieter, Hosting und Wartung fallen dauerhaft an, noch bevor die erste Bestellung eingeht. Wie hoch das im Einzelfall ist, hängt von der gewählten Plattform und dem Sortiment ab — das rechnen wir im Angebot transparent vor, damit es keine Überraschung gibt.

Können wir vom bestehenden Shop migrieren?

Ja, mit Übernahme von Artikeln, Kunden und Bestellhistorie. Wichtig sind die Weiterleitungen der alten Produktadressen — ohne sie verliert man die Sichtbarkeit der bisherigen Seiten.

Wie viele Artikel sind noch handhabbar ohne teure Zusatzsysteme?

Bis zu einigen hundert Artikeln reicht die Standardausstattung der gängigen Plattformen völlig aus. Erst bei mehreren tausend Artikeln mit komplexen Varianten lohnt der Blick auf spezialisierte Warenwirtschaft.

Was ist mit Retouren?

Die Widerrufsbelehrung und der technische Ablauf für Rücksendungen gehören zur rechtssicheren Grundausstattung. Wie ihr Retouren praktisch abwickelt, bleibt eure Entscheidung — wir bilden ab, was ihr festlegt.

Muss unser Shop barrierefrei sein?

Ja, sehr wahrscheinlich. Onlineshops im Verbrauchergeschäft stehen ausdrücklich in der Liste des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes, das seit 28. Juni 2025 gilt. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift bei Dienstleistungen, nicht beim Produktvertrieb. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro geahndet werden.

Nächster Schritt

Schickt uns ein paar Sätze zu eurem Vorhaben.

Wir lesen jede Anfrage selbst und melden uns persönlich zurück. Kein Vertriebsteam, kein Rückrufformular in die Leere.