Ratgeber

Datenschutz und KI-Compliance: Anbieter vergleichen — worauf es wirklich ankommt

Angebote zum Thema Datenschutz und KI-Compliance sind schwer vergleichbar, weil jeder etwas anderes hineinschreibt. Die Fragen, die Unterschiede sichtbar machen — und die Warnsignale.

Angebot nach Anfrage3 bis 5 WochenStand 2026
Kurz gesagt

Beim Vergleich von Anbietern für Datenschutz und KI-Compliance zählt weniger der genannte Preis als die Frage, was danach passiert: wer betreut das System nach dem Livegang, und was kostet eine spätere Anpassung. Das ist der Unterschied, der sich erst nach ein paar Monaten zeigt.

01 — Kriterien

Woran sich Angebote unterscheiden

  • Was genau enthalten ist. Zwei Angebote mit derselben Summe können völlig unterschiedliche Leistungen umfassen. Lasst euch den Umfang als Liste geben, nicht als Fließtext.
  • Wer was liefert. Inhalte, Bilder, Daten, Zugänge — wenn das nicht steht, wird es später zum Streitpunkt.
  • Was der Betrieb kostet. Über drei Jahre gerechnet, inklusive Lizenzen, Hosting und Betreuung.
  • Was passiert, wenn ihr wechseln wollt. Bekommt ihr Zugänge, Daten und Dokumentation? Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Anbieter als jede Referenz.
  • Wer tatsächlich arbeitet. Bei kleinen Anbietern ist das relevant: Wer sitzt im Gespräch, und wer macht es dann.

02 — Fragen

Fragen, die ihr stellen solltet

  • Was passiert, wenn das Projekt teurer wird als geschätzt — wer trägt das?
  • Wem gehören Daten, Zugänge und, falls entwickelt wird, der Quellcode?
  • Was kostet der Betrieb im zweiten und dritten Jahr?
  • Wie sieht die Dokumentation aus, die wir am Ende bekommen?
  • Woran würden Sie messen, ob das Projekt erfolgreich war?
  • Gibt es einen Fall, in dem Sie uns davon abraten würden?

03 — Warnsignale

Wann man skeptisch werden sollte

  • Garantierte Ergebnisse. Wer Platz eins bei Google oder eine bestimmte Umsatzsteigerung zusagt, verkauft etwas, das er nicht liefern kann.
  • Kein Nein. Ein Anbieter, der jedes Vorhaben für eine gute Idee hält, hat entweder nicht zugehört oder verkauft nur.
  • Zeitdruck. Befristete Rabatte auf Projektpreise sind ein Vertriebsinstrument, kein Angebot.
  • Unklare Eigentumsverhältnisse. Wer nicht klar sagt, wem Daten und Zugänge gehören, meint es nicht gut.
  • Kein Ansprechpartner mit Fachkenntnis. Wenn im Erstgespräch nur Vertrieb sitzt, entstehen die Missverständnisse dort.

04 — Umfang

Was dazugehört

  • Bestandsaufnahme: welche KI-Werkzeuge werden im Betrieb tatsächlich genutzt
  • Einordnung nach EU AI Act — Risikoklasse und daraus folgende Pflichten
  • Prüfung der Datenschutzlage je Werkzeug, inklusive Auftragsverarbeitung
  • Nutzungsrichtlinie, die im Alltag anwendbar ist statt nur formal korrekt
  • Kennzeichnungspflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte umsetzen
  • Nachweis der KI-Kompetenz durch dokumentierte Schulung

05 — Fragen

Häufige Fragen

Wie oft muss die Bestandsaufnahme aktualisiert werden?

Immer, wenn ein neues Werkzeug eingeführt wird oder sich der Einsatzzweck eines bestehenden ändert. Eine jährliche Überprüfung als Mindestintervall ist sinnvoll, auch ohne konkreten Anlass.

Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Bei Inhalten, die veröffentlicht werden und synthetisch erzeugt oder wesentlich verändert wurden, ja. Rein interne Nutzung — Recherche, Entwürfe, Zusammenfassungen — löst diese Pflicht in der Regel nicht aus.

Dürfen wir Kundendaten in ChatGPT eingeben?

In der kostenlosen Variante ohne vertragliche Absicherung: nein. Mit einem Geschäftszugang, Auftragsverarbeitungsvertrag und ausgeschlossenem Training kann es zulässig sein — abhängig davon, um welche Daten es geht. Genau diese Unterscheidung gehört in die Nutzungsrichtlinie, weil sie im Alltag ständig relevant wird.

Was, wenn wir mehrere KI-Werkzeuge unterschiedlicher Anbieter nutzen?

Jedes Werkzeug wird einzeln bewertet — Anbieter, Datenverarbeitung und Risikoklasse unterscheiden sich. Die Nutzungsrichtlinie fasst die Ergebnisse zusammen, damit niemand jedes Werkzeug einzeln nachschlagen muss.

Reicht eine mündliche Absprache im Team statt einer schriftlichen Richtlinie?

Nein, im Streitfall oder bei einer Prüfung zählt nur, was dokumentiert ist. Eine kurze schriftliche Richtlinie schützt außerdem neue Mitarbeitende, die die mündliche Absprache nie gehört haben.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Nicht generell. Sie wird nötig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bedeutet — etwa bei umfangreicher Profilbildung. Für einen FAQ-Chatbot auf der Website ist sie üblicherweise nicht erforderlich. Wir prüfen das im Einzelfall und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Gilt das auch für Einzelunternehmen?

Ja. Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Einsatzzweck und Risiko. Wer einen Chatbot auf der Website hat, ist betroffen — unabhängig davon, ob eine oder hundert Personen im Betrieb arbeiten.

Nächster Schritt

Erste Einschätzung, ohne Verpflichtung.

Beschreibt kurz, worum es geht. Ihr bekommt eine ehrliche Antwort dazu, was realistisch ist und was es ungefähr kostet.