Ratgeber

Was braucht man für KI-Compliance? Die Voraussetzungen

Bevor KI-Compliance überhaupt Sinn ergibt, müssen ein paar Dinge im Betrieb vorhanden sein. Welche das sind — und welche vermeintlichen Voraussetzungen tatsächlich keine sind.

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Kurz gesagt

Für KI-Compliance braucht ein Betrieb drei Dinge: einen konkret benannten Ablauf, der heute Zeit oder Aufträge kostet, vorhandene Inhalte oder Daten zum Arbeiten, und eine Person, die entscheiden darf. Technische Vorkenntnisse gehören ausdrücklich nicht dazu.

01 — Voraussetzungen

Was ihr für KI-Compliance braucht

  • Einen klar benannten Anlass. Nicht „wir sollten mal etwas mit KI machen", sondern ein Ablauf, der heute nachweislich Zeit oder Aufträge kostet.
  • Vorhandene Inhalte oder Daten. Datenschutz und KI-Compliance arbeitet mit dem, was da ist. Je vollständiger die Ausgangslage, desto kürzer die Einrichtung.
  • Zugriff auf die betroffenen Systeme. Wer die Zugänge verwaltet, gehört von Anfang an eingebunden — das ist erfahrungsgemäß der häufigste Verzögerungsgrund.
  • Eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Eine, nicht drei.
  • Bereitschaft, nach dem Start nachzuschärfen. Die ersten Wochen im echten Betrieb zeigen, was im Konzept gefehlt hat. Das ist normal und eingeplant.

02 — Mitwirkung

Was wir von euch brauchen

  • Eine Ansprechperson, die entscheiden darf — nicht nur weiterleiten.
  • Zugang zu den betroffenen Systemen, rechtzeitig und nicht am Tag des Livegangs.
  • Echte Beispiele aus dem Alltag — je unsauberer, desto nützlicher für den Test.
  • Zwei bis vier Stunden für Abstimmung, verteilt über die Projektlaufzeit.
  • Eine Antwort auf die Frage, was Erfolg bedeutet. Ohne die lässt sich hinterher nichts beurteilen.

03 — Passung

Wann es sich lohnt

  • Der betroffene Ablauf kommt mindestens wöchentlich vor.
  • Er folgt Regeln, die man aufschreiben kann — auch wenn es Ausnahmen gibt.
  • Er ist heute Handarbeit, die niemand gerne macht.
  • Es gibt eine Person, die entscheidet, und nicht drei, die sich abstimmen müssen.
  • Ihr könnt benennen, woran ihr merken würdet, dass es funktioniert hat.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Wie oft muss die Bestandsaufnahme aktualisiert werden?

Immer, wenn ein neues Werkzeug eingeführt wird oder sich der Einsatzzweck eines bestehenden ändert. Eine jährliche Überprüfung als Mindestintervall ist sinnvoll, auch ohne konkreten Anlass.

Was verlangt der EU AI Act konkret von uns?

Für die meisten Betriebe geht es um zwei Dinge: Transparenz und Kompetenz. Transparenz heißt, dass Menschen erkennen müssen, wenn sie mit einem KI-System sprechen oder KI-generierte Inhalte sehen — das gilt seit August 2026. Kompetenz heißt, dass die Personen, die solche Systeme einsetzen, dafür ausreichend geschult sind. Beides ist dokumentierbar und mit überschaubarem Aufwand erfüllbar.

Gilt das auch für Einzelunternehmen?

Ja. Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Einsatzzweck und Risiko. Wer einen Chatbot auf der Website hat, ist betroffen — unabhängig davon, ob eine oder hundert Personen im Betrieb arbeiten.

Was, wenn wir mehrere KI-Werkzeuge unterschiedlicher Anbieter nutzen?

Jedes Werkzeug wird einzeln bewertet — Anbieter, Datenverarbeitung und Risikoklasse unterscheiden sich. Die Nutzungsrichtlinie fasst die Ergebnisse zusammen, damit niemand jedes Werkzeug einzeln nachschlagen muss.

Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Bei Inhalten, die veröffentlicht werden und synthetisch erzeugt oder wesentlich verändert wurden, ja. Rein interne Nutzung — Recherche, Entwürfe, Zusammenfassungen — löst diese Pflicht in der Regel nicht aus.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Nicht generell. Sie wird nötig, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bedeutet — etwa bei umfangreicher Profilbildung. Für einen FAQ-Chatbot auf der Website ist sie üblicherweise nicht erforderlich. Wir prüfen das im Einzelfall und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Dürfen wir Kundendaten in ChatGPT eingeben?

In der kostenlosen Variante ohne vertragliche Absicherung: nein. Mit einem Geschäftszugang, Auftragsverarbeitungsvertrag und ausgeschlossenem Training kann es zulässig sein — abhängig davon, um welche Daten es geht. Genau diese Unterscheidung gehört in die Nutzungsrichtlinie, weil sie im Alltag ständig relevant wird.

Nächster Schritt

Schickt uns ein paar Sätze zu eurem Vorhaben.

Wir lesen jede Anfrage selbst und melden uns persönlich zurück. Kein Vertriebsteam, kein Rückrufformular in die Leere.