Ratgeber

Datenmigration 2026: was sich geändert hat

Was bei Datenmigration im Jahr 2026 anders ist als noch vor zwei Jahren — rechtlich, technisch und in Bezug darauf, was sich für kleine Betriebe tatsächlich rechnet.

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Kurz gesagt

Bei Datenmigration haben sich 2026 zwei Dinge geändert: Die Transparenzpflichten des EU AI Act sind seit August wirksam, und die Suche beantwortet immer mehr Fragen direkt in den Ergebnissen. Technisch ist vor allem die Zuverlässigkeit gestiegen — was nicht heißt, dass jedes Vorhaben sinnvoll ist.

01 — Aktuell

Was sich zuletzt geändert hat

Zwei Entwicklungen prägen 2026 die Entscheidung: Erstens sind die Transparenzpflichten des EU AI Act seit August wirksam — wer mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können. Zweitens beantwortet die Suche selbst immer mehr Fragen direkt, was den Wert einer eigenen, gut auffindbaren Informationsquelle verändert.

Für Datenmigration bedeutet das praktisch: Kennzeichnung ist Pflicht und kein Stilmittel, und die Inhalte, mit denen das System arbeitet, sind dieselben, die auch in Suchergebnissen und generierten Antworten zitiert werden. Wer sie einmal sauber aufbereitet, nutzt sie doppelt.

Technisch hat sich vor allem die Zuverlässigkeit verbessert. Was vor zwei Jahren noch ein Experiment war, ist heute in vielen Fällen eine planbare Umsetzung — was nicht heißt, dass jedes Vorhaben sinnvoll ist.

02 — Rechtslage

EU AI Act: was gilt

Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act: Wer direkt mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können. Die Kennzeichnung bauen wir standardmäßig ein.

Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße: Ein Einzelunternehmen mit einem KI-System im Kundenkontakt ist genauso betroffen wie ein Konzern. Maßgeblich sind Einsatzzweck und Risiko, nicht die Mitarbeiterzahl.

Dazu kommt die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der damit befassten Personen zu sorgen. Das ist keine Prüfungspflicht, sollte aber dokumentiert sein — eine Schulung mit Teilnehmerliste ist der einfachste Nachweis.

03 — Nutzen

Was es tatsächlich bringt

  • Zeit, die woanders fehlt. Migrationen scheitern selten an der Technik und fast immer an der Datenqualität: Dubletten, fehlende Pflichtfelder, Sonderzeichen, historisch gewachsene Ausnahmen.
  • Gleichbleibende Qualität. Ein System hat keinen schlechten Tag und vergisst keinen Schritt — unabhängig davon, wer gerade im Haus ist.
  • Nachvollziehbarkeit. Was automatisiert läuft, ist dokumentiert. Das hilft bei Übergaben, Urlaubsvertretung und im Streitfall.
  • Erreichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten. Ein erheblicher Teil der Anfragen entsteht abends und am Wochenende — dort, wo bisher niemand antwortet.
  • Ein Nebeneffekt, den kaum jemand einplant: Beim Aufsetzen fällt regelmäßig auf, dass Abläufe im Betrieb unklar geregelt sind. Das zu klären ist oft wertvoller als die Automatisierung selbst.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Nehmen wir alles mit?

Selten sinnvoll. Karteileichen, Testdatensätze und zehn Jahre alte Vorgänge belasten das neue System. Wir empfehlen, den aktiven Bestand zu migrieren und den Rest archiviert verfügbar zu halten.

Wie stellen wir sicher, dass nichts verloren geht?

Über das Zählprotokoll: Anzahl der Datensätze vorher und nachher wird abgeglichen, Stichproben werden inhaltlich geprüft. Erst nach dieser Abnahme gilt die Migration als abgeschlossen.

Können wir parallel weiterarbeiten?

Bei kurzen Umstellungen ja, mit einem Stichtag. Bei längeren Migrationen arbeitet man üblicherweise bis zur Umschaltung im Altsystem weiter und überträgt den Zuwachs am Schluss.

Brauchen wir für die Migration Zugriff auf beide Systeme gleichzeitig?

Ja, zumindest für den Zeitraum der Probeläufe und der eigentlichen Umschaltung. Danach kann der Zugang zum Altsystem eingeschränkt oder beendet werden.

Wie lange dauert eine Migration?

Die Übertragung selbst meist Stunden. Die Zeit geht für Analyse, Regeln und Probeläufe drauf — üblicherweise zwei bis sechs Wochen, abhängig vom Zustand der Altdaten.

Was, wenn nach der Umschaltung etwas fehlt?

Deshalb Zählprotokoll und Rückfallmöglichkeit: Der Altbestand bleibt unangetastet, bis die Abnahme erfolgt ist. Nachträgliche Ergänzungen einzelner Bereiche sind möglich.

Was passiert mit Anhängen und Dokumenten am Datensatz?

Die werden mitübernommen, sofern das Zielsystem sie unterstützt. Wo das Format nicht passt, wird vorher geklärt, ob eine Konvertierung nötig ist oder eine externe Ablage sinnvoller bleibt.

Nächster Schritt

Wir schauen uns eure Ausgangslage an.

Erzählt uns, was heute Zeit frisst. Daraus entsteht eine Einschätzung mit Aufwand und Nutzen — und erst danach ein Angebot.