Ratgeber

KI-Wissensdatenbank und der EU AI Act: Kennzeichnungspflicht

Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Was das für eine KI-Wissensdatenbank konkret bedeutet, wen es betrifft und was in der Umsetzung tatsächlich zu tun ist.

Angebot nach Anfrage6 bis 10 WochenStand 2026
Kurz gesagt

Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act: Wer direkt mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können. Die Kennzeichnung bauen wir standardmäßig ein. Für eine KI-Wissensdatenbank heißt das: Die Kennzeichnung ist Pflicht, nicht optional, und gilt unabhängig von der Unternehmensgröße — ein Einzelunternehmen ist genauso betroffen wie ein Konzern. Maßgeblich sind Einsatzzweck und Risiko, nicht die Mitarbeiterzahl.

01 — Rechtslage

EU AI Act: was gilt

Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act: Wer direkt mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können. Die Kennzeichnung bauen wir standardmäßig ein.

Der AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße: Ein Einzelunternehmen mit einem KI-System im Kundenkontakt ist genauso betroffen wie ein Konzern. Maßgeblich sind Einsatzzweck und Risiko, nicht die Mitarbeiterzahl.

Dazu kommt die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der damit befassten Personen zu sorgen. Das ist keine Prüfungspflicht, sollte aber dokumentiert sein — eine Schulung mit Teilnehmerliste ist der einfachste Nachweis.

02 — Datenschutz

Was die DSGVO verlangt

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und das passiert schneller als gedacht, etwa sobald jemand einen Namen oder eine Telefonnummer eingibt — gelten die üblichen Pflichten: Rechtsgrundlage benennen, Zweck festlegen, Datensparsamkeit einhalten, Löschfristen definieren, Betroffene informieren.

Praktisch heißt das für KI-Wissensdatenbank: ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem beteiligten Dienstleister, die Prüfung, wo verarbeitet wird, eine dokumentierte Löschfrist und eine verständliche Passage in der Datenschutzerklärung. Drei Dinge fehlen in der Praxis fast immer: die definierte Löschfrist, der Hinweis an der Stelle, an der die Daten erhoben werden, und die Klärung, ob der Anbieter die Daten für eigenes Training nutzt.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nur bei voraussichtlich hohem Risiko nötig — bei den meisten Vorhaben dieser Art nicht. Die Prüfung selbst sollte trotzdem dokumentiert werden, damit im Anlassfall nachvollziehbar ist, warum sie entfallen ist.

03 — Risiken

Was schiefgehen kann

  • Das System antwortet falsch. Begrenzbar, indem es ausschließlich aus geprüften Inhalten arbeitet und bei Unsicherheit weiterleitet statt zu raten. Das ist eine Konfigurationsentscheidung, keine Eigenschaft der Technik.
  • Der Aufwand wird unterschätzt. Häufigster Grund: unklare Ausgangslage. Eine ehrliche Bestandsaufnahme vor dem Angebot verhindert das zuverlässiger als jeder Puffer.
  • Niemand pflegt es. Das größte Risiko überhaupt — und das am leichtesten vermeidbare.
  • Datenschutzlücken. Entstehen fast immer durch fehlende Löschfristen und unklare Zuständigkeit, selten durch die Technik selbst.
  • Abhängigkeit vom Anbieter. Vermeidbar, wenn Zugänge, Daten und Dokumentation vertraglich beim Auftraggeber liegen.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Was ist RAG?

Die Abkürzung steht für retrieval-augmented generation. Statt das Sprachmodell aus dem Gedächtnis antworten zu lassen, wird zuerst in euren Dokumenten gesucht, und nur die gefundenen Stellen werden zur Beantwortung herangezogen. Das ist der Grund, warum die Antwort eine Quelle hat.

Muss das in der Cloud laufen?

Nein. Für sensible Bereiche setzen wir Modelle ein, die vollständig auf eurer eigenen Hardware laufen. Das kostet mehr Einrichtung und etwas Antwortqualität, dafür verlässt kein Dokument das Haus.

Unsere Dokumente sind ein Chaos. Geht das trotzdem?

Zu einem gewissen Grad ja — das System kommt mit unterschiedlichen Formaten und Strukturen zurecht. Was es nicht leisten kann, ist widersprüchliche Information aufzulösen. Wenn drei Versionen einer Preisliste kursieren, muss vorher geklärt werden, welche gilt.

Wie lange dauert die Einrichtung bei einem großen Dokumentenbestand?

Das hängt weniger an der Menge als am Zustand: Gut strukturierte Ablagen mit wenigen Dopplungen sind in wenigen Wochen einsatzbereit, gewachsene Ablagen mit vielen Altversionen brauchen eine Bereinigungsrunde vorab.

Sieht dann jeder alles?

Nein. Die Rechte aus euren bestehenden Systemen werden übernommen. Wer einen Ordner heute nicht öffnen darf, bekommt auch keine Antwort daraus.

Was, wenn wir mehrere Sprachen im Dokumentenbestand haben?

Kein Problem — die Suche versteht Fragen und Dokumente unabhängig von der Sprache und findet auch dann die richtige Antwort, wenn Frage und Quelle in unterschiedlichen Sprachen verfasst sind.

Können wir das schrittweise auf weitere Abteilungen ausweiten?

Ja, das ist der übliche Weg. Start mit einer Abteilung, aus deren Fragen und Ergebnissen lernen, dann erst die nächste anschließen — statt alles auf einmal freizugeben.

Nächster Schritt

Reden wir kurz darüber, ob sich das bei euch rechnet.

Ein Gespräch von zwanzig Minuten reicht meistens, um zu klären, ob ein Projekt Sinn hat. Wenn nicht, sagen wir das — das ist billiger für beide Seiten als ein Angebot, das niemand braucht.