Ratgeber

Barrierefreie Website: Risiken und wie man sie begrenzt

Was bei Barrierefreie Website schiefgehen kann, wie wahrscheinlich das jeweils ist und mit welchen Festlegungen sich das vorher abstellen lässt — ohne Dramatisierung und ohne Beschönigung.

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Kurz gesagt

Das größte Risiko bei Barrierefreie Website ist nicht die Technik, sondern dass niemand das System nach dem Start pflegt. Falsche Antworten lassen sich begrenzen, indem ausschließlich aus geprüften Inhalten gearbeitet und bei Unsicherheit weitergeleitet wird; Abhängigkeit vermeidet man, indem Zugänge, Daten und Dokumentation vertraglich beim Auftraggeber liegen.

01 — Risiken

Was schiefgehen kann

  • Das System antwortet falsch. Begrenzbar, indem es ausschließlich aus geprüften Inhalten arbeitet und bei Unsicherheit weiterleitet statt zu raten. Das ist eine Konfigurationsentscheidung, keine Eigenschaft der Technik.
  • Der Aufwand wird unterschätzt. Häufigster Grund: unklare Ausgangslage. Eine ehrliche Bestandsaufnahme vor dem Angebot verhindert das zuverlässiger als jeder Puffer.
  • Niemand pflegt es. Das größte Risiko überhaupt — und das am leichtesten vermeidbare.
  • Datenschutzlücken. Entstehen fast immer durch fehlende Löschfristen und unklare Zuständigkeit, selten durch die Technik selbst.
  • Abhängigkeit vom Anbieter. Vermeidbar, wenn Zugänge, Daten und Dokumentation vertraglich beim Auftraggeber liegen.

02 — Warnsignale

Wann man skeptisch werden sollte

  • Garantierte Ergebnisse. Wer Platz eins bei Google oder eine bestimmte Umsatzsteigerung zusagt, verkauft etwas, das er nicht liefern kann.
  • Kein Nein. Ein Anbieter, der jedes Vorhaben für eine gute Idee hält, hat entweder nicht zugehört oder verkauft nur.
  • Zeitdruck. Befristete Rabatte auf Projektpreise sind ein Vertriebsinstrument, kein Angebot.
  • Unklare Eigentumsverhältnisse. Wer nicht klar sagt, wem Daten und Zugänge gehören, meint es nicht gut.
  • Kein Ansprechpartner mit Fachkenntnis. Wenn im Erstgespräch nur Vertrieb sitzt, entstehen die Missverständnisse dort.

03 — Vertrag

Was schriftlich geklärt gehört

  • Eigentum an Daten und Zugängen. Sie gehören dem Auftraggeber. Wenn ein Anbieter das nicht klar bestätigt, ist das die wichtigste Information des Gesprächs.
  • Herausgabe bei Beendigung. In welchem Format, in welcher Frist, zu welchen Kosten.
  • Keine Mindestlaufzeit ohne Gegenleistung. Bindung ist vertretbar, wenn dafür etwas geliefert wird — sonst nicht.
  • Was eine spätere Änderung kostet. Nicht der Projektpreis entscheidet über die Gesamtkosten, sondern der Stundensatz für das dritte Jahr.
  • Dokumentation als Liefergegenstand. Nicht als Zusage, sondern als Position im Angebot.

04 — Fragen

Häufige Fragen

Betrifft das auch PDF-Dokumente auf der Website?

Ja, wenn sie zentrale Informationen enthalten — etwa Preislisten oder Formulare zum Download. Auch PDFs müssen dann mit Struktur und Alternativtexten versehen sein.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?

Nein. Diese Einblendungen beheben die zugrunde liegenden Probleme nicht und werden von Betroffenenverbänden überwiegend abgelehnt. Sie können sogar zusätzliche Hürden schaffen. Barrierefreiheit entsteht im Markup, nicht in einer Ebene darüber.

Können wir das schrittweise umsetzen?

Ja, nach Priorität: zuerst die Mängel, die die Nutzung komplett blockieren, dann die, die sie erschweren. Das lässt sich über mehrere Etappen verteilen, ohne die Seite zwischenzeitlich offline zu nehmen.

Was ist der häufigste Fehler?

Formulare ohne verknüpfte Beschriftungen und Bedienelemente, die sich nicht mit der Tastatur erreichen lassen. Beides fällt niemandem auf, der mit der Maus arbeitet — und macht die Seite für andere unbenutzbar.

Was passiert bei Verstößen?

Zuständig ist das Sozialministeriumservice. Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro sind vorgesehen. In der Anfangsphase wurde vor allem beraten statt gestraft, das ist aber keine Zusage für die Zukunft — Verfahren laufen bereits.

Wie aufwendig ist das bei einer bestehenden Seite?

Sehr unterschiedlich. Eine sauber gebaute Seite braucht oft nur Kontrastkorrekturen, Alternativtexte und Fokusdarstellung. Eine Seite mit selbst gebauten Bedienelementen ohne Tastaturunterstützung kann aufwendiger werden als ein Neubau.

Sind wir vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und betrifft vor allem Onlineangebote im Verbrauchergeschäft: Onlineshops, Buchungen, E-Ticketing, Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitenden und zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — beim Vertrieb von Produkten nicht. Eine reine Informationsseite ohne Verkauf fällt in der Regel nicht darunter.

Nächster Schritt

Wir schauen uns eure Ausgangslage an.

Erzählt uns, was heute Zeit frisst. Daraus entsteht eine Einschätzung mit Aufwand und Nutzen — und erst danach ein Angebot.